Ein Persönliches Budget darf nicht befristet sein
Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021
Aktenzeichen: B 8 SO 9/19
Ein Persönliches Budget gilt so lange Sie die Behinderung haben und das Ziel der Teilhabe andauert.
- Der Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IXin der seit dem 1.1.2020 geltenden Fassung ist nicht Funktionsnachfolger des bis zum 31.12.2019 für die Eingliederungshilfe zuständig gewesenen Sozialhilfeträgers.
- Die vor Bewilligung eines Persönlichen Budgets abgeschlossene Zielvereinbarung bindet die Beteiligten nicht materiell im Hinblick auf den individuellen Leistungsbedarf.
- Ein Persönliches Budget über Leistungen zur Teilhabe darf nur befristet erbracht werden, wenn die Leistungen selbst befristet werden dürfen.
Darum geht es im Leitsatz:
Das Persönliche Budget oder Persönliche Geld bedeutet:
Als Eingliederungshilfe können Sie anstelle von Sachleistungen zur Teilhabe auch einen monatlichen Geldbetrag wählen. Von diesem Geld bezahlen Sie Ihre persönlichen Hilfen. So können Sie Ihre Hilfen und Leistungen selbständig und selbstbestimmt einkaufen. Sie entscheiden selbst, welcher Dienst und welche Person eine bestimmte Leistung erbringen soll.
Sie bekommen das Persönliche Budget von den Leistungsträgern: Zum Beispiel von Sozialhilfe-Trägern, der Krankenkasse, der Bundesagentur für Arbeit, der Unfall- oder Rentenversicherung oder vom Integrationsamt.
Für das Persönliche Budget müssen Sie eine Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger abschließen. In der Zielvereinbarung legen Sie gemeinsam fest, welchen Bedarf Sie haben. Und welche Ziele Sie mit dem Persönlichen Budget erreichen wollen.
Die Zielvereinbarung gibt aber nicht die Höhe des Persönlichen Budgets vor. Sie können ein höheres Persönliches Budget fordern, wenn die Leistungen nicht ausreichen, um Ihr Ziel der Teilhabe zu erreichen.
Das Persönliche Budget darf auch nicht befristet sein. Es gilt, so lange Sie die Behinderung haben und das Ziel der Teilhabe andauert. Es kann nur dann befristet werden, wenn eine bestimmte Leistung selbst befristet ist. Zum Beispiel die Dauer einer Ausbildung.
Hintergrundinformationen
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Der Text in einfacher Sprache ist nicht rechtswirksam.
Das bedeutet: Mit dem Text in einfacher Sprache können Sie keine Ansprüche erheben.
Der Text ist keine rechtliche Beratung.
Im Text steht manchmal nur die männliche Form.
Zum Beispiel Mitarbeiter.
Das macht den Text kürzer und besser lesbar.
Gemeint sind aber immer alle Menschen:
Also zum Beispiel Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen