Kündigung wegen Krankheit - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2007
Aktenzeichen: 2 AZR 716/06
Betriebliches Eingliederungsmanagement gibt es nicht nur für Arbeitnehmer mit Behinderung.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement gibt es für alle arbeitsunfähigen Arbeitnehmer.
- Das Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Absatz 2 SGB IX besteht für alle Arbeitnehmer, nicht nur für behinderte Menschen.
- Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Absatz 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.
- Die Regelung des § 84 Absatz 2 SGB IX stellt eine Konkretisierung des dem gesamten Kündigungsschutzrecht innewohnenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar.
Darum geht es im Leitsatz:
Darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen Krankheit ohne ein Betriebliches Eingliederungsmanagement kündigen?
Sie waren in einem Jahr mehr als sechs Wochen krank?
Dann muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen verschiedene Maßnahmen anbieten wie zum Beispiel:
- Kleine Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz.
Zum Beispiel ein höhenverstellbarer Schreibtisch. - Ein anderer Aufgaben-Bereich.
- Kürzere Arbeitszeiten.
- Eine langsame Wiedereingliederung.
Durch die Maßnahmen sollen Sie schnell wieder zur Arbeit zurückkehren.
Und durch die Maßnahmen sollen Sie Ihren Arbeitsplatz behalten.
Kündigung wegen Krankheit
Das Gericht hat entschieden:
Sie waren in einem Jahr mehr als sechs Wochen krank?
Und Ihr Arbeitgeber möchte Sie deshalb kündigen?
Dann ist die Kündigung auch ohne ein betriebliches Eingliederungsmanagement gültig.
Kündigung nicht gültig
Sie glauben: Ich kann mit den Maßnahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements meine Arbeit behalten?
Dann können Sie vor Gericht gegen diese Kündigung klagen.
Dann entscheidet ein Gericht: Die Kündigung ist gültig oder die Kündigung ist nicht gültig.
Das Gericht hat entschieden:
Ein Arbeitgeber kann eine Kündigung mit den Maßnahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verhindern?
Dann ist die Kündigung nicht gültig.
Kündigung gültig
Sie waren mehr als sechs Wochen krank.
Und deshalb möchte Ihr Arbeitgeber Sie kündigen?
Dann fragt das Gericht Ihren Arbeitgeber:
Ist diese Kündigung wirklich nötig?
Oder kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz durch bestimmte Maßnahmen behalten?
Eine Maßnahme kann zum Beispiel eine andere Arbeitsaufgabe sein.
Das Gericht prüft also:
- Durch welche Maßnahmen kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz behalten?
- Kann der Arbeitgeber diese Maßnahmen umsetzen?
Der Arbeitgeber versichert dem Gericht:
Ich kann keine der Maßnahmen umsetzen.
Dann ist die Kündigung gültig.
Hintergrundinformationen
Dieser Text ist ein Zusatzangebot. Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in einfacher Sprache ist nicht rechtswirksam.
Das bedeutet: Mit dem Text in Einfacher Sprache können Sie keine Ansprüche erheben.
Der Text ist keine rechtliche Beratung.
Im Text steht immer nur die männliche Form.
Zum Beispiel Arbeitnehmer.
Das macht den Text kürzer und besser lesbar.
Gemeint sind aber immer alle Menschen:
Männer und Frauen.
Und auch Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau fühlen.
Dieser Text wurde von der Forschungsstelle Leichte Sprache am Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim übersetzt.