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Urteil
Anspruch eines Rentenantragstellers wegen Schwerbeschädigung auf volle Heil- und Krankenbehandlung - Mitgliedschaft in der KVdr nach § 315b RVO

Gericht:

LSG Berlin


Aktenzeichen:

L 9 Kr 56/84


Urteil vom:

11.09.1985


Grundlage:

  • SGB 1 § 14 |
  • BVG § 10 |
  • RVO § 315b

Leitsatz:

1. Besteht für einen Rentenantragsteller wegen Schwerbeschädigung Anspruch auf volle Heil- und Krankenbehandlung nach § 10 BVG, ist es sachgerecht und naheliegend, daß er den Beginn seiner Mitgliedschaft in der KVdR nach § 315b RVO hinausschiebt. Unterläßt die nach Aktenlage über die Anspruchsberechtigung gemäß § 10 BVG informierte Krankenkasse, den Versicherten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und versäumt er sie deshalb, hat ihn die Krankenkasse so zu stellen, als hätte er die Erklärung rechtzeitig abgegeben; dazu gehört Rückgewähr der geleisteten Beiträge ( Herstellungsanspruch).

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE026013317


Informationsstand: 01.01.1990