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Urteil
Rückzahlung von Umschulungskosten - Belehrungs- und Beratungspflicht

Gericht:

BSG 9b. Senat


Aktenzeichen:

9b/7 RAr 4/89


Urteil vom:

28.03.1990


Grundlage:

  • SGB 1 § 14 |
  • AFG § 46 ABS 2 S 2

Leitsatz:

1. Zeigt ein arbeitsloser Umgeschulter an, daß er beabsichtige, eine auf Dauer berechnete selbständige Tätigkeit aufzunehmen, hat ihn das Arbeitsamt darüber zu belehren, daß damit die Pflicht entstehen kann, die Umschulungsleistungen zurückzuzahlen.

2. Ist diese Belehrung unterblieben, kann die Bundesanstalt für Arbeit nicht geltend machen, der Umgeschulte hätte in absehbarer Zeit in eine der Umschulung entsprechende beitragspflichtige Beschäftigung vermittelt werden können.

Rechtszug:

vorgehend SG Gießen 1987-07-31 S 14 Ar 284/85
vorgehend LSG Darmstadt 1988-07-20 L 6 Ar 981/87

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE037381406


Informationsstand: 01.01.1990