Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Urteil
Rückzahlung von Umschulungskosten - Belehrungspflicht der Bundesanstalt für Arbeit

Gericht:

BSG 9b. Senat


Aktenzeichen:

9b/11 RAr 135/89


Urteil vom:

28.06.1990


Grundlage:

  • AFG § 46 Abs 3 S 2 Fassung 1985-12-20 |
  • SGB 1 § 14 |
  • AFG § 46 Abs 2 S 2 Fassung 1975-12-18

Orientierungssatz:

1. Die Bundesanstalt für Arbeit darf, obwohl ein für den zur Nachbeschäftigung Verpflichteten günstiges Beweisergebnis über eine ausreichende Dauer der Arbeitslosigkeit fehlt, ihn ausnahmsweise deshalb nicht durch eine Rückzahlung mit den Umschulungskosten belasten, weil sie ihn nicht vorher darüber belehrt hat, daß er in Beweisnot gerate, wenn er sich nicht arbeitslos melde und nicht ankündige, daß er sich selbständig machen wolle (vgl BSG vom 23.5.1990 - 9b/11 RAr 65/88).

Rechtszug:
vorgehend SG Bremen 1988-02-23 S 13 Ar 464/86
vorgehend LSG Bremen 1989-06-15 L 5 Ar 19/88

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE038433406


Informationsstand: 01.01.1990