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Urteil
Invaliditäts-Bemessung - Hinweis- und Beratungspflicht des medizinischen Gutachters

Gericht:

OLG Hamm 20. Zivilsenat


Aktenzeichen:

20 U 176/00


Urteil vom:

02.02.2001


Leitsatz:

1. Zur ärztlichen Feststellung gehört neben der Diagnose auf die Feststellung der Unfallbedingtheit der diagnostizierten Erkrankung.

2. Ein vom Versicherer zur Bemessung der Invalidität beauftragter medizinischer Gutachter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Versicherers im Rahmen von eventuellen Hinweis- und Beratungspflichten.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KORE535072001


Informationsstand: 13.08.2001