Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Leistungserbringer Rentenversicherung

Entscheidungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherung für die Leistungserbringung.

Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist es, durch Leistungen zur Teilhabe ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und die dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen gemäß dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“.

Als Rehabilitationsträger gewährt sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme, wie Reisekosten, Kinderbetreuungskosten oder Übergangsgeld.

Urteile (220)