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Urteil
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Zusatzversorgung - Braillezeile - Lese-Sprechgerät

Gericht:

SG Duisburg 9. Kammer


Aktenzeichen:

S 9 Kr 21/95


Urteil vom:

21.03.1997


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Eine Zusatzversorgung mit einer Braillezeile führt nicht zur Leistungspflicht der Krankenkasse, wenn eine Grundversorgung, hinsichtlich des Bedürfnisses nach Informationsbeschaffung, durch die Kostenübernahme eines Lese-Sprechgerätes sichergestellt ist.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE068350418


Informationsstand: 24.02.1998