Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Zuständiger Leistungsträger

Die Rechtsstreitigkeiten sind nach der jeweiligen Zuständigkeit der Leistungs- und Rehabilitationsträger sortiert.

Im gegliederten Sozialleistungssystem in Deutschland sind verschiedene Rehabilitations- und Leistungsträger für die Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen zuständig. Die Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Leistungsträger für die Erbringung der Leistungen ist durch das SGB IX in Verbindung mit den Sozialgesetzbücher der Rehabilitationsträger geregelt.