Zuständiger Leistungsträger
Die Rechtsstreitigkeiten sind nach der jeweiligen Zuständigkeit der Leistungs- und Rehabilitationsträger sortiert.
Im gegliederten Sozialleistungssystem in Deutschland sind verschiedene Rehabilitations- und Leistungsträger für die Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen zuständig. Die Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Leistungsträger für die Erbringung der Leistungen ist durch das SGB IX in Verbindung mit den Sozialgesetzbücher der Rehabilitationsträger geregelt.
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Kostenerstattungsansprüche
Entscheidungen zu Erstattungsansprüchen von Leistungs-/Rehaträgern für erbrachte Leistungen. -
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Leistungserbringer Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsagentur
Rechtsprechung zur Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Leistungserbringung. -
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Leistungserbringer Integrations-/Inklusionsamt
Rechtsstreitigkeiten über die Zuständigkeit der Integrations-/Inklusionsämter für die Leistungserbringung. -
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Leistungserbringer Rentenversicherung
Entscheidungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherung für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. -
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Leistungserbringer Träger der Sozialhilfe / Eingliederungshilfe
Entscheidungen zur Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers (seit 01.01.2020: Träger der Eingliederungshilfe) für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe. -
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Leistungserbringer Unfallversicherungsträger
Entscheidungen zur Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger für die Erbringung von Leistungen.