Förderleistungen für Arbeitshilfen ⁠/​ Hilfsmittel

Entscheidungen zur Bewilligung von Förderleistungen für Hilfsmittel bzw. Arbeitshilfen für die Arbeitsgestaltung oder persönliche Berufsausübung durch die Rehabilitationsträger im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch die Kosten für Hilfsmittel und für technische Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind zur Berufsausübung, zur Teilhabe an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg vom / zum Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz selbst (§ 49 Absatz 8 Nummern 4 und 5 SGB IX).

Urteile (62)

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