Förderung von Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
Rechtsprechung zur Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie Berufsausbildungs-, Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen nach § 49 Absatz 3 SGB IX die Berufsvorbereitung und Grundausbildung, die berufliche Ausbildung, Anpassung und Weiterbildung sowie die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung.