Urteil
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - eingeschränkte Gehfähigkeit - Zusicherung einer Rehabilitationsleistung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis durch den Rentenversicherungsträger - Reha vor Rente

Gericht:

LSG Mainz 6. Senat


Aktenzeichen:

L 6 RJ 32/01


Urteil vom:

10.10.2001


Orientierungssatz:

1. Ein Versicherter ohne Fahrerlaubnis, der nicht mehr zu Fuß oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel einen Arbeitsplatz erreichen kann, hat keinen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn der Rentenversicherungsträger ihm konkret vor der Arbeitsaufnahme eine Rehabilitationsleistung zur Erlangung einer Fahrerlaubnis und bis zu deren Erwerb eine Taxi-Beförderung zugesichert hat.

2. Erwerbsunfähig ist, wer auch mit Hilfsmitteln nicht fähig ist, tatsächlich viermal eine Wegstrecke von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zu überwinden und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu nutzen. Der Versicherte muss "mehr als" und nicht nur "etwa" 500 m zurücklegen können (vgl BSG vom 14.9.1995 - 5 RJ 10/95).

Referenznummer:

KSRE032620308


Informationsstand: 31.07.2002