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Fördermittel für den Arbeitsweg

Entscheidungen zur Bewilligung von Förderleistungen für den Arbeitsweg durch die Rehabilitationsträger im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (§ 49 Absatz 8 Nummer 1 SGB IX) gehört die Kraftfahrzeughilfe zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes – und um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Die Kraftfahrzeughilfe umfasst auch Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Die Leistungen werden als Zuschüsse oder als Darlehen erbracht.

Urteile (41)