Finanzierung von personeller Unterstützung
Entscheidungen zur Finanzierung von Formen der persönlichen Unterstützung im beruflichen Kontext, wie beispielsweise von Gebärdensprachdolmetscherdiensten oder einer Arbeitsassistenz, durch die Rehabilitationsträger im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört auch die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Die Arbeitsassistenz wird für die Dauer von bis zu drei Jahren durch die Rehabilitationsträger erbracht (§ 49 Absatz 8 SGB IX).
Auch die Übernahme der Kosten eines Gebärdensprachdolmetscherdienstes für den Besuch der Berufsschule als Bestandteil einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung gehört zum Leistungskatalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 Absatz 3 Nummern 4 und 5 SGB IX).