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Urteil
Erhalt einer Geldleistung

Gericht:

BSG 1. Senat


Aktenzeichen:

1 RA 35/83


Urteil vom:

16.02.1984


Grundlage:

  • AVG § 18f Abs 1 Fassung 1974-08-07 |
  • RVO § 1241f Abs 1 Fassung 1974-08-07 |
  • LFZG § 1 |
  • SGB 4 § 14 Fassung 1976-12-23

Leitsatz:

1. Das einem Angestellten während der Durchführung einer Heilmaßnahme für sechs Wochen fortgezahlte Entgelt ist auch in der Zeit vor Inkrafttreten des § 14 SGB 4 Arbeitsentgelt iS des § 1241f Abs 1 RVO gewesen.

2. Zur Kürzung des Übergangsgeldes ist im allgemeinen dasjenige Arbeitsentgelt heranzuziehen, welches dem Rehabilitanden während des Zeitraums gezahlt wird, für den ihm dem Grunde nach Übergangsgeld zusteht. Nachträgliche Änderungen des Arbeitsentgelts bleiben regelmäßig unberücksichtigt.

Orientierungssatz:

Erhalt einer Geldleistung:

1. Unter dem "Erhalten" einer Geldleistung ist nach natürlichem Sprachgebrauch deren tatsächliche Empfangnahme oder die Erlangung der Verfügungsmöglichkeit über die Leistung durch den Empfänger zu verstehen.

Rechtszug:

vorgehend SG München 1981-01-26 S 14 An 323/80
vorgehend LSG München 1982-07-21 L 13 An 85/81

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE024421118


Informationsstand: 01.01.1990