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Urteil
Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden Transportkosten für Behinderten

Gericht:

BVerwG 5. Senat


Aktenzeichen:

V C 185.65


Urteil vom:

31.08.1966


Grundlage:

  • BSHG § 40 Abs 1 Nr 1 |
  • BSHG § 39 Abs 1 |
  • BSHG § 99 |
  • BSHG § 100 Nr 1 |
  • BSHG § 4 Abs 1

Leitsatz:

1. Die Kosten eines ärztlich angeordneten Transportes eines Behinderten in eine Anstalt, in die er zum Zwecke seiner Behandlung aufgenommen werden soll, zählen zu den Kosten der Eingliederungshilfe. Diese Kosten hat der überörtliche Träger der Sozialhilfe zu tragen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

WBRE107678309


Informationsstand: 01.01.1990