Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Entscheidungen, in denen es um die Bewilligung oder Rückforderung von Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geht, wie z. B. Lohnkostenzuschüsse für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können nach § 50 SGB IX durch die Rehabilitationsträger als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder als Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch die Integrationsämter bzw. Inklusionsämter (§ 185 SGB IX in Verbindung mit § 17 SchwbAV) erbracht werden. Je nach Einzelfall können u. a. Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung und Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für Arbeitshilfen und für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, gefördert werden. Die Leistungen können unter Bedingungen und Auflagen erbracht werden und bei Nichterfüllung die Pflicht zur Rückzahlung des Förderungsbetrages auslösen.

Urteile (53)

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