Urteil
Unzumutbarkeit einer Arbeitsgelegenheit aufgrund Behinderung

Gericht:

SG Berlin


Aktenzeichen:

S 159 AS 6473/14.ER


Urteil vom:

11.04.2014


Grundlage:

  • SGB II § 10 Abs. 1 Nr. 1

Ausreichend für die Unzumutbarkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II der Ausführung einer Arbeitsgelegenheit können die nachvollziehbare Erschwernis wegen der erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen des gehbehinderten Antragstellers und die weitere Gefährdung seiner schwer angegriffenen gesundheitlichen Verfassung wegen der von ihm im Rahmen der Arbeitsgelegenheit zu entsprechenden, zum Teil erheblichen körperlichen Belastungen sein.

Hier handelt es sich auch um einen wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II, der den Abbruch einer solchen Arbeitshilfemaßnahme rechtfertigt.

Referenznummer:

R/R6478


Informationsstand: 08.01.2015