Urteil
Umbau eines Kfz für den Transport von schwerstbehindertem Kind - Eingliederungshilfe

Gericht:

OVG Hamburg 4. Senat


Aktenzeichen:

4 Bf 319/00


Urteil vom:

31.05.2001


Grundlage:

Leitsatz:

Eine Zusatzausrüstung (Haltevorrichtung für einen Rollstuhl) für ein schwerstbehindertes 12jähriges Kind am Kraftfahrzeug der Eltern stellt regelmäßig keine - der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterfallende - Maßnahme der medizinischen Rehabilitation (Hilfsmittel gemäß § 33 Abs 1 SGB V (SGB 5)) dar, sondern eine Maßnahme der sozialen Rehabilitation, für die der Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe einzutreten hat.

weitere Fundorte

Behindertenrecht 4/2002 S. 132
Deutsche Behinderten-Zeitschrift 5/2002 S. 58

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE112270100


Informationsstand: 30.01.2002