Eingliederungshilfe für Kauf und Umbau eines Kraftfahrzeugs

Entscheidungen, in denen um die Bewilligung von Leistungen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs oder für die behinderungsgerechte Kraftfahrzeug-Ausstattung im Rahmen der Eingliederungshilfe gestritten wurde.

Nach § 114 SGB IX werden seit dem 01.01.2020 Leistungen zur Mobilität durch die Träger der Eingliederungshilfe gewährt werden. Bis zum 31.12.2019 wurden Leistungen für den Kauf bzw. den Umbau eines Kraftfahrzeugs nach § 8 EinglHVO i.V.m. dem SGB XII durch die Sozialhilfeträger erbracht.

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