Urteil
Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht nachgeschoben werden

Gericht:

BVerwG


Aktenzeichen:

V B 174.67


Urteil vom:

25.06.1968


Grundlage:

Leitsatz:

1. Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht "nachgeschoben" werden.

Diese Entscheidung wird zitiert von:

VGH Mannheim 1986-08-20 - 6 S 2842/85 Anschluß

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE053420821


Informationsstand: 01.01.1990