Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

Entscheidungen zur Förderung von Fortbildungs- und Qualifizierungs-Maßnahmen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV).

Das Integrations-/Inklusionsamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten oder zur Anpassung an die technische Entwicklung erbringen. Die Zuschüsse des Integrationsamtes können auch zum beruflichen Aufstieg erbracht werden (§ 185 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe e SGB IX).

Mehr zum Thema

Urteile (12)