Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen

Rechtsstreitigkeiten zur Gewährung von Leistungen zum Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen aus dem Ausgleichsabgabefonds der Integrations-/Inklusionsämter.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art oder Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist, vor allem, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet würde. Außergewöhnliche Belastungen sind überdurchschnittlich hohe finanzielle Aufwendungen oder sonstige Belastungen, die einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen entstehen und nach Art oder Höhe unzumutbar sind (§ 27 SchwAV).

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