Leistungen für Arbeitshilfen & Arbeitsweg

Entscheidungen zur Förderung von Arbeitshilfen, zur Finanzierung von Maßnahmen zur behinderungsgerechten Anpassung von Arbeitsplatz oder Arbeitsumgebung sowie Kraftfahrzeughilfe für den Arbeitsweg im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

Die Integrationsämter bzw. Inklusionsämter können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen unter anderem für technische Arbeitshilfen und zum Erreichen des Arbeitsplatzes erbringen. Daneben können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Leistungen der Begleitenden Hilfe für die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen erhalten (§ 185 Absatz 3 SGB IX).

Urteile (53)

  • Aktuelle Seite: 1 1
  • 2
  • Aktuelle Seite: 1 1
  • 2