B7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen.
7.1 Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss
Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss [20-30]
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
geringe Sekretion [10]
sonst [20]
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) [0-20]
7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung
Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung [30-50]
Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme [20-40]
Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen [50]
7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose
ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation [0-10]
mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation [20-50]
Verlust eines Teiles des Oberkiefers
ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung [0-10]
mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) [20-40]
7.4 Umfassender Zahnverlust
über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen [10-20]
Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung [20]
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens
Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese [30]
Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) [50]
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr
nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung [30-50]
Lippen-Kieferspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) [60-70]
bis zum Verschluss der Kieferspalte [50]
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung
der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung [100]
bis zum Verschluss der Kieferspalte [50]
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel
ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen [100]
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der
Artikulationsstörung [0-30]
Ausgeprägte Hörstörungen sind
ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der
GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung.
7.7 Schluckstörungen
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden [0-10]
mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte
Essdauer) [20-40]
mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes [50-70]
7.8 Verlust des Kehlkopfes
bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der
körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) [70]
in allen anderen Fällen [80]
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;
GdB bzw. GdS während dieser Zeit [100]
Teilverlust des Kehlkopfes
je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit [20-50]
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;
GdS während dieser Zeit
bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) [50-50]
sonst [80]
7.9 Tracheostoma
reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme [40]
mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit
(
z.B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) [50-80]
Einschränkungen der Atemfunktion sind
ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Trachealstenose ohne Tracheostoma
Der
GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen.
7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)
mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit [0-10]
mit dauernder Heiserkeit [20-30]
nur Flüsterstimme [40]
mit völliger Stimmlosigkeit [50]
Atembehinderungen sind
ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion.
7.11 Artikulationsstörungen
durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
mit verständlicher Sprache [10]
mit schwer verständlicher Sprache [20-40
mit unverständlicher Sprache [50]
Stottern
leicht [0-10]
mittelgradig, situationsunabhängig [20]
schwer, auffällige Mitbewegungen [30-40]
mit unverständlicher Sprache [50]
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind
ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.