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Dokumentart(en): Graue Literatur Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil B GdS-Tabelle: 2. Kopf und Gesicht

VMG B2

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Versorgungsmedizinverordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2024

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

B2. Kopf und Gesicht

2.1 Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung

Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung [0]

Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen im Heilverlauf [0]

Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch größere gedeckte) am knöchernen Schädel [0-10]

Schädelnarben am Hirnschädel mit erheblichem Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung des Gehirns (einschließlich entstellender Wirkung) [30]

Hierzu gehören insbesondere alle traumatisch entstandenen erheblichen (nicht gedeckten) Substanzverluste am Hirnschädel, die auch das innere Knochenblatt betreffen.

Einfache Gesichtsentstellung
nur wenig störend [10]
sonst [20-30]
Hochgradige Entstellung des Gesichts [50]

2.2 Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich

leicht [0-10]
ausgeprägt, den oralen Bereich einschließend [20-30]

Gesichtsneuralgien (z. B. Trigeminusneuralgie)
leicht
(seltene, leichte Schmerzen) [0-10]

mittelgradig
(häufigere, leichte bis mittelgradige Schmerzen, schon durch geringe Reize auslösbar) [20-40]

schwer
(häufige, mehrmals im Monat auftretende starke Schmerzen bzw. Schmerzattacken) [50-60]

besonders schwer
(starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich) [70-80]

2.3 Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen.

leichte Verlaufsform
(Anfälle durchschnittlich einmal monatlich) [0-10]

mittelgradige Verlaufsform
(häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend) [20-40]

schwere Verlaufsform
(lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen) [50-60]

2.4 Periphere Fazialisparese

einseitig
kosmetisch nur wenig störende Restparese [0-10]
ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen [20-30]
komplette Lähmung oder ausgeprägte Kontraktur [40]

beidseitig komplette Lähmung [50]

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

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Referenznummer:

VMGB0002

Informationsstand: 09.02.2021