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Urteil
Hörsprachgeschädigter - Nachteilsausgleich/Merkzeichen H - Weiter-/Wiederbewilligung für eine innerbetriebliche Weiterbildung

Gericht:

LSG München 15. Senat


Aktenzeichen:

L 15 Vs 138/93


Urteil vom:

11.04.1995


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Hörsprachgeschädigten kann über den Abschluss einer ersten Ausbildung hinaus für eine innerbetriebliche Weiterbildung das Merkzeichen "H" nicht zugebilligt werden.

Rechtsweg:

SG Augsburg Urteil vom 05.10.1993 - S 13 Vs 413/89
BSG Urteil vom 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE022280519


Informationsstand: 21.05.1996