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Urteil
Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger - Bindungswirkung für das Versorgungsamt

Gericht:

LSG Berlin 11. Senat


Aktenzeichen:

L 11 SB 15/99


Urteil vom:

16.11.2000


Leitsatz:

Die Entscheidung eines Unfallversicherungsträgers über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit schließt nach § 4 Abs 2 SchwbG eine von ihr abweichende Feststellung des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auch dann aus, wenn diesem bei der Entscheidung über die Höhe des Grades der Behinderung oder über dessen Herabsetzung nach § 48 SGB 10 der Bescheid des Unfallversicherungsträgers nicht bekannt war und der Behinderte sich erst nachträglich (hier: im Gerichtsverfahren) auf ihn berufen hat.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE010791009


Informationsstand: 13.08.2001