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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Deutscher Bundestag - Drucksachen, Band 16/3983, 21.12.2006

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Deutscher Bundestag und Bundesrat

Quelle:

Berlin: Heenemann, 2006, 80 Seiten: PDF, ISSN: 0722-8333

Jahr:

2006

Der Text ist von:
Deutscher Bundestag und Bundesrat

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Heenemann

Den Text gibt es seit:
2006

Ganzen Text lesen (PDF | 128 KB)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Mit der Kodifikation des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) , dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge sondern der selbstbestimmte behinderte Mensch mit individuellem Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe.

Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das Persönliche Budget. Mit der neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu beschaffen.

Die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache können den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist § 17 Absatz 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen.

Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligung zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen.

Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von Art und Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistung.

Bis Ende 2007 ist die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers beschränkt, um die Einführung in Modellregionen zu erproben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets.

Nach § 66 Absatz 3 SGB IX unterrichtet die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2006 über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX.

Auf der Grundlage des Berichts ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht; die obersten Landessozialbehörden werden beteiligt.

Der Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX wird nunmehr vorgelegt.

Er stellt die bisherigen Erfahrungen mit Persönlichen Budgets aufgrund der Umsetzung des derzeit geltenden Rechts, insbesondere in den Modellregionen, dar. Zudem zeigt er die Erfahrungen aus der flächendeckenden Anwendung des Persönlichen Budgets oder vergleichbarer Leistungsformen in anderen europäischen Ländern auf und berichtet über die Erfahrungen mit ersten Pilotprojekten (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen) im Inland.

Wesentliche Erkenntnisgrundlage sind die ersten Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung. Nach § 17 Absatz 6 SGB IX werden Persönliche Budgets in der Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2007 in acht Modellregionen in der Bundesrepublik Deutschland erprobt.

Von Oktober 2004 bis Juni 2007 begleiten die Universitäten Tübingen, Dortmund und die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen, im Auftrag des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, jetzt Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses Modellprojekt.

Das Forschungsvorhaben selbst endet zum 30. Juni 2007. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichts (Stand: 1. August 2006) waren nach Angaben der wissenschaftlichen Begleitforschung insgesamt 243 dokumentierte Persönliche Budgets in den Modellregionen bewilligt.

Wo bekommen Sie den Text?

Dokumente & Recherche
Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DIP)
https://www.bundestag.de/drs

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Dokumente & Recherche
Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DIP)
https://www.bundestag.de/drs

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

BTDR0113

Informationsstand: 08.04.2021