Urteil
Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter

Gericht:

BSG 9. Senat


Aktenzeichen:

9 BVs 45/93


Urteil vom:

10.05.1994


Grundlage:

  • SchwbG § 60 Abs 1 S 1 Fassung 1986-08-26

Orientierungssatz:

1. Die Aufzählung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Anfälle und Störungen der Orientierungsfähigkeit) in § 60 Abs 1 S 1 SchwbG, durch die die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein kann und die der Störung des Gehvermögens gegenübergestellt werden, ist abschließend. Psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nicht mit "Anfällen" gleichzusetzen sind und nicht zu Störungen der Orientierungsfähigkeit führen, sondern nur z.B. mit Verstimmungen, Antriebsminderung und Angstzuständen einhergehen, sind daher in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt.

Fundstelle:

RegNr 21494 (BSG-Intern)

Rechtszug:

vorgehend SG Freiburg (Breisgau) 1992-01-31 S 6 Vs 971/90
vorgehend LSG Stuttgart 1993-08-19 L 7 Vs 719/92

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE017730508


Informationsstand: 13.09.1994