Leitsatz:
1. Zur Frage, wann sich ein berufsunfähiger Angestellter auf einen Gleichstellungsantrag nach § 2
SchwbG berufen muß, um den Schutz des § 22
SchwbG nicht zu verwirken, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Antragstellung hatte.
Orientierungssatz:
1. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 555/94.
Fundstelle:
Bibliothek
BAG (LT1)
Rechtszug:
vorgehend
ArbG Emden 1993-01-21 1 Ca 312/92