Urteil
Besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter - Arbeitsentgeltzuschuss - Rückzahlung - Kündigung des Arbeitgebers in der Förderzeit - einvernehmliche Beendigung - Zustimmung der Hauptfürsorgestelle
Gericht:
LSG Darmstadt 6. Senat
Aktenzeichen:
L 6 AL 832/99
Urteil vom:
26.04.2000