Urteil
Arbeit und Krankheit

Gericht:

BAG


Aktenzeichen:

5 AZR 312/91


Urteil vom:

15.07.1992


Attestiert ein Arzt einem Arbeitnehmer, daß er arbeitsunfähig krank sei, so reicht dies als Beweismittel gegenüber dem Arbeitgeber aus, so daß Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht - es sei denn, der Arbeitgeber könne "darlegen, daß ernsthafte und begründete Zweifel" an der behaupteten Erkrankung bestehen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

BDH-Kurier 3/4 1997

Referenznummer:

R/R0422


Informationsstand: 22.04.1997