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Urteil
Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei zerebralen Schäden

Gericht:

LSG München


Aktenzeichen:

L 15 BL 2/17


Urteil vom:

28.07.2020


Grundlage:

  • BayBlindG Art. 1

Leitsätze

1. Maßgeblich bei der Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall blindheitsbedingte Mehraufwendungen möglich sind, ist die objektive Situation des betroffenen blinden Menschen. Ob blindheitsbedingte Mehraufwendungen von dem Betroffenen tatsächlich getragen werden, ist dabei nur ein Indiz.

2. Geringfügiger, gegebenenfalls singulärer Mehraufwand bleibt außer Betracht.

Rechtsweg:

SG München, Urteil vom 30. November 2016 - S 11 BL 1/13

Quelle:

?

Leitsätze

1. Maßgeblich bei der Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall blindheitsbedingte Mehraufwendungen möglich sind, ist die objektive Situation des betroffenen blinden Menschen. Ob blindheitsbedingte Mehraufwendungen von dem Betroffenen tatsächlich getragen werden, ist dabei nur ein Indiz.

2. Geringfügiger, gegebenenfalls singulärer Mehraufwand bleibt außer Betracht.

Referenznummer:

R/R9163


Informationsstand: 29.03.2022