Urteil
Minderung der allgemeinen Erwerbsunfähigkeit - Versorgungsrecht - Entschädigungsrecht

Gericht:

KG


Aktenzeichen:

13 U Entsch 234/65


Urteil vom:

19.10.1965


Grundlage:

  • BEG § 33

Leitsatz:

1. Der in BEG § 33 definierte Begriff der Minderung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit ist aus dem Versorgungsrecht übernommen. Bei der Festsetzung sind die Bewertungsgrundsätze des Versorgungsrechts auch im Entschädigungsrecht zu verwenden.
Auch wenn anzunehmen ist, daß der Verfolge an durchschnittlich 100 Tagen im Jahr arbeitsunfähig war, folgt daraus nicht zwingend, daß bei ihm eine Minderung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 % vorlag.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE090540882


Informationsstand: 01.01.1990