Urteil
Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Verkehrswert eines Altwagens

Gericht:

LSG Stuttgart 10. Senat


Aktenzeichen:

L 10 RA 1132/96


Urteil vom:

22.01.1998


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Der Begriff "Verkehrswert" ist allein aus sich heraus definiert der Wert des Kfz, den dieses im Verkehr hat, also auf dem Markt als dem "Ort", wo sich der gemeinte Verkehr, nämlich Kauf und Verkauf entsprechender Güter, abspielt.

2. Dabei handelt es sich um einen Wert, der sich objektiv bestimmen läßt, und zwar nach Marke, Typ, Alter, Beschaffenheit und derzeitiger Marktlage, also Angebot und Nachfrage, bezogen auf Fahrzeuge der konkreten Art.
Zugleich handelt es sich um einen Rechtsbegriff, was heißt, daß es nicht im Ermessen des Rentenversicherungsträgers liegt, festzulegen, nach welchen genauen Kriterien oder Verfahrensweisen der Verkehrswert zu ermitteln ist. Andererseits ist bei der Auslegung eines solchen Rechtsbegriffs auch zu beachten, in welchem systematischen Zusammenhang der Begriff verwendet wird.

Fundstelle:

HVBG-INFO 1998, 2097-2105 (red. Leitsatz und Gründe)

Rechtszug:

vorgehend SG Karlsruhe 1996-02-26 S 12 RA 2870/94

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE025580308


Informationsstand: 05.10.1998