Urteil
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe
Gericht:
BSG
Aktenzeichen:
7 RAr 86/94
Urteil vom:
30.03.1995
BSG
7 RAr 86/94
30.03.1995
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht anwartschaftsbegründend ist.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Sozialrecht + Praxis 04/1996
R/R0319
Informationsstand: 05.06.1996