Leitsatz:
1. Ein Ausbildungszuschuß nach § 60
AFG steht dem Arbeitgeber nicht zu, wenn er sein behindertes Kind in
seinem Betrieb als Auszubildender beschäftigt und hierzu unabhängig von dem Zuschuß bereit ist.
Fundstelle:
Bibliothek
BSGRechtszug:
vorgehend SG Trier 1996-03-13 S 5 Ar 31/95