Leitsatz:
1. § 34 Abs 1 S 1 AFG schließt die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung nicht schon dann gänzlich aus, wenn nur einzelne, für sich unselbständige und im Verhältnis zur inländischen Gesamtmaßnahme unwesentliche Lehrveranstaltungen im Ausland stattfinden.
Rechtszug:
vorgehend SG Freiburg (Breisgau) 1981-09-30 S 7 Ar 1242/81
vorgehend LSG Stuttgart 1983-08-31 L 3 Ar 2082/81