Urteil
Festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 50 - Herabsetzung des GdB - Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes - Neufeststellungsbescheid - Sperrwirkung - 2-Jahresfrist

Gericht:

LSG Stuttgart 11. Senat


Aktenzeichen:

L 11 SB 3934/99


Urteil vom:

23.03.2000


Orientierungssatz:

Eine mit Bescheid festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 50 kann wegen der Sperrwirkung des § 45 Abs 3 S 1 SGB 10 nicht zurückgenommen werden, wenn nach Ablauf der maßgeblichen 2-Jahresfrist ein Neufeststellungsbescheid ergangen ist bei dem die eindeutig fehlerhafte Bewertung des GdB (hier: Hörminderung beiderseits) aus dem Erstbescheid eingeflossen, aber weder vom Kläger noch vom Beklagten in irgendeiner Form thematisiert worden ist.

vorhergender Gerichtsbescheid:
SG Karlsruhe vom 6.9.1999 - S 10 SB 4964/98

nachgehende Entscheidung:
BSG 9.Senat vom 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE009220409


Informationsstand: 26.09.2000