Bewilligung eines Persönlichen Budgets

Entscheidungen, in denen um die Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets im Sinne des § 29 SGB IX gestritten wurde.

Leistungsberechtigte können auf Antrag die ihnen bewilligten Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. Dabei werden Dienst- oder Sachleistungen als Geldleistungen oder Gutscheine erbracht, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Es kann trägerübergreifend als Komplexleistung oder von einem einzelnen Träger erbracht werden. 

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