Leistungen ⁠/​ Leistungsanspruch

In dieser Kategorie finden Sie Entscheidungen zu Leistungen für die berufliche (oder schulische) Integration und Teilhabe von Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sortiert nach Leistungsart, zuständigem Leistungsträger oder verschiedenen rechtsrelevanten Aspekten.

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen können nach dem SGB IX verschiedene Sozialleistungen der Rehabilitations- und Leistungsträger erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Ziel der Leistungen zur Teilhabe nach § 4 SGB IX ist es u. a., Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten und die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern.

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