Urteil
Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft - Behinderten-Begleithund - Sicherstellung - elementares Grundbedürfnis

Gericht:

SG Aachen 6. Kammer


Aktenzeichen:

S 6 KR 32/00


Urteil vom:

03.12.2001


Leitsatz:

Die Hilfsmitteleigenschaft eines Tieres, insbesondere die eines Behindertenbegleithundes - auch Service- oder LPF (Lebenspraktische Fähigkeiten)-Hund genannt - iS von § 33 Abs 1 SGB 5 ist fraglich; jedenfalls ist ein solches Hilfsmittel wegen nur unwesentlicher Verbesserung in der Sicherstellung der elementaren Grundbedürfnisse nicht "erforderlich".

Hinweis:

Einen Fachbeitrag zum Thema Assistenzhunde finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Di...

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE071771517


Informationsstand: 31.07.2002