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Hilfsmitteleigenschaft

Rechtsstreitigkeiten zur Ablehnung einer Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund einer fehlenden oder bezweifelten Hilfsmitteleigenschaft.

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Nach § 34 Absatz 4 SGB V sind zudem Hilfsmittel von geringerem oder umstrittenem Nutzen oder geringem Abgabepreis von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Die Hilfsmittel müssen mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen, soweit sie im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 1 gelistet sind. Zur Sicherung der Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V eine Hilfsmittel-Richtlinie beschlossen.

Urteile (63)

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