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Urteil
Kraftfahrzeughilfe - Beförderungszuschuss - besondere Härte - Höhe des Eigenanteils - laufende Betriebskosten - Gleichbehandlung

Gericht:

LSG München 9. Senat


Aktenzeichen:

L 9 AL 140/00


Urteil vom:

12.07.2001


Orientierungssatz:

1. Zur Berechnung der Höhe eines Beförderungszuschusses bzw des Eigenanteils eines Behinderten an den Beförderungskosten gem § 9 Abs 1 S 2 Nr 2 KfzHV iV mit § 6 Abs 1 KfzHV.

2. Im Hinblick auf die nach Art 3 Abs 1 und Abs 3 S 2 GG erforderliche Gleichbehandlung von Beförderungs- und Anschaffungsfällen kann nicht schon allgemein für den Beförderungszuschuss verlangt werden, dass eine besondere Härte vorliegt.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE001780413


Informationsstand: 30.01.2002