Erstattungsansprüche bei selbst beschafften Hilfsmitteln - Sachleistungsprinzip

Entscheidungen zum Sachleistungsprinzip der Hilfsmittelversorgung und zur Problematik des Erstattungsanspruchs bei selbst beschafften Hilfsmitteln.

Nach § 2 Absatz 2 SGB V erhalten die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen. Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare (notwendige) Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten (§ 13 Absatz 3 SGB V). Für notwendige, als genehmigt geltende, selbstbeschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist nach § 18 SGB IX der leistende Rehabilitationsträger zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet. 

Urteile (164)