Urteil
Unfallversicherung - Kostenersatz - Hilfsmittel - Festpreisregelung

Gericht:

SG Ulm 1. Kammer


Aktenzeichen:

S 1 U 1693/95


Urteil vom:

17.06.1996


Grundlage:

Orientierungssatz:

1. Kein Erstattungsanspruch über die Festpreisregelung hinaus für ein selbstbeschafftes technisch aufwendiges
Hilfsmittel (hier: Hörhilfe). Denn grundsätzlich muß davon ausgegangen werden, daß die Leistungen der Krankenkasse auch im Rahmen von Festpreisregelungen angemessen und ausreichend sind. Auf mehr haben Versicherte auch im Unfallversicherungsrecht keinen Anspruch.

Fundstelle:

HVBG-INFO 1996, 2581-2582 (ST1)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE015181522


Informationsstand: 03.04.1997

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