Der 47jährige Kläger begehrt von seiner Berufsgenossenschaft die Versorgung mit einem computergesteuerten Prothesenfuß (Proprio Foot).
Nach einem Unfall im Jahre 1978 musste dem Kläger unfallbedingt der linke Unterschenkel amputiert werden. Seitdem war er immer mit konventionellen Prothesenfüßen versorgt worden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, die bisherige Versorgung sei ausreichend.
Die Feststellungen des Sachverständigen ergaben jedoch, dass der computergesteuerte Fuß für den Kläger im Alltag eine deutliche Verbesserung der Mobilität bewirkt. Zudem seien durch die Gangbildverbesserung auch Rücken- und Hüftbeschwerden vermeidbar.
Im Laufe der mündlichen Verhandlung erkannte die beklagte Berufsgenossenschaft den Anspruch des Klägers an und sicherte ihm die Kostenübernahme zu.