Urteil
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - zuständiger Rehabilitationsträger - beidseitige Hörgeräteversorgung bei Schallempfindungsschwerhörigkeit - Erstattung von über Festbetrag hinausgehender Kosten für höherwertiges Hörgerät - Ausbleiben der Beratung durch die Krankenkasse - Verweisung an Hörgeräteakustiker

Gericht:

LSG Niedersachsen-Bremen 2. Senat


Aktenzeichen:

L 2 R 237/17


Urteil vom:

15.05.2019


Grundlage:

Leitsatz:

Bietet die Krankenkasse dem Versicherten keine spezifische fachkundige Beratung an, sondern verweist ihn im Ergebnis auf die Konsultation des Hörgeräteakustikers, dann ist die Notwendigkeit der Versorgung mit den selbst beschafften Hörgeräten grundsätzlich auf der Basis der Ergebnisse dieser der Krankenkasse zuzurechnenden Beratung durch den Hörgeräteakustiker zu beurteilen.

Rechtsweg:

SG Hannover, Urteil vom 21.03.2017 - S 13 R 132/15

Quelle:

Justizportal des Landes Niedersachsen

Leitsatz:

Bietet die Krankenkasse dem Versicherten keine spezifische fachkundige Beratung an, sondern verweist ihn im Ergebnis auf die Konsultation des Hörgeräteakustikers, dann ist die Notwendigkeit der Versorgung mit den selbst beschafften Hörgeräten grundsätzlich auf der Basis der Ergebnisse dieser der Krankenkasse zuzurechnenden Beratung durch den Hörgeräteakustiker zu beurteilen.

Referenznummer:

R/R8374


Informationsstand: 19.03.2020