Urteil
Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für die Kosten einer bandscheibengerechten Matratze

Gericht:

AG Köln


Aktenzeichen:

134 C 259/02


Urteil vom:

13.08.2002


Orientierungssatz:

Wenn im Hilfsmittelkatalog einer privaten Krankenversicherung eine "bandscheibengerechte" Matratze nicht genannt ist, sind ihre Anschaffungskosten nicht erstattungsfähig. Eine derartige Matratze ist auch nicht als "orthopädisches Hilfsmittel" zu werten.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KORE564992003


Informationsstand: 03.03.2004